Frage an Saoirse: Da Du wirklich gebildet bist, gestatte ich mir, ein ganz anderes Anliegen vorzutragen, mehr ein Ansinnen um Rat. Wie ist das eigentlich, wenn ich einem Bekannten eine schriftliche Zusage mache, in dem Zeitraum, da er einen zweitürigen Kadett fährt? Kann der das noch einfordern dann, wenn er plötzlich einen viertürigen Kadett sein eigen nennt? Gibst es Verjährungsfristen für schriftliche Zusagen? Keine Ahnung, ob Du das weißt, aber ich dachte nur - weil Du so klug schreibst - frag ich mal an.
falsche baustelle. ich nix juristin. wobei ich vom gesunden menschenverstand her sagen würde: solange der semantische wert der aussage nicht ganz konkret durch die anzahl der autotüren beeinträchtigt wird (z.B. "wenn du mir im autokino einen bläst, springe ich nach dem orgasmus durch die rechte hintere tür deines autos nackt auf die straße", oder "wenn dein auto mehr als drei türen hat, fresse ich einen besen") würde ich nicht von verjährung ausgehen. will sagen: allein die anzahl der türen bedeutet noch nicht, dass eine messbare zeitspanne seit der aussage vergangen ist. denn viertürige kadetts gab es auch schon, bevor ich laufen gelernt habe.
Axo.